Selbsttest zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen dazu, bestimmte Produkte und Dienstleistungen bis Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten und technischen Geräten zu ermöglichen. Betroffen sind unter anderem Webseiten, E-Commerce-Plattformen, Geldautomaten, E-Books und bestimmte Softwarelösungen, sofern diese an Endverbraucher (B2C) gerichtet sind.
Kleinere Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind von vielen Verpflichtungen ausgenommen. Dennoch kann es sinnvoll sein, auch freiwillig Maßnahmen zur Barrierefreiheit umzusetzen – etwa um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern und rechtliche Risiken zu minimieren.
Der Selbsttest auf dieser Seite dient als erste Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an eine fachkundige Stelle wenden, zum Beispiel an eine auf Barrierefreiheit spezialisierte Rechtsberatung oder eine Kammer.